Häufig gestellte Fragen
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PflegeWacht ist ein privates pflegefachliches Angebot im Kanton Aargau. Es unterstützt Menschen und Angehörige, wenn zuhause Orientierung, kurzfristige Hilfe, eine geordnete Übergangslösung oder die Koordination einer komplexen Versorgung gebraucht wird. Alle Leistungen sind einzeln buchbar und werden persönlich durch Tobias Ostermann, dipl. Pflegefachmann, nach fachlicher Prüfung und Verfügbarkeit erbracht.
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Nein. PflegeWacht übernimmt keine regelmässige Grundpflege und ersetzt keine reguläre Spitex. Das Angebot ergänzt bestehende Versorgungsstrukturen dort, wo vorübergehend pflegefachliche Einschätzung, konkrete Unterstützung, Vorbereitung oder Koordination benötigt wird.
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Nein. PflegeWacht ist kein Rettungsdienst und keine 24/7-Notrufzentrale. Bei möglicher Lebensgefahr ist immer sofort 144 zu wählen. PflegeWacht ist für pflegerische Situationen gedacht, die kurzfristig geklärt oder unterstützt werden müssen, ohne dass erkennbare Lebensgefahr besteht.
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Wählen Sie direkt 144 bei Bewusstlosigkeit, schwerer Atemnot, Brustschmerz, Schlaganfallzeichen, starker Blutung oder jedem anderen Verdacht auf eine lebensbedrohliche Situation. In solchen Fällen darf keine Zeit über E-Mail, Kontaktformular oder andere Umwege verloren gehen.
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PflegeWacht ist im Kanton Aargau tätig. Ausgangspunkt ist 5103 Möriken-Wildegg. Ob und wann ein Einsatz an einem bestimmten Ort möglich ist, wird bei jeder Anfrage anhand von Dringlichkeit, Fahrweg, Kompetenzrahmen und tatsächlicher Verfügbarkeit geprüft.
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PflegeWacht wird persönlich durch Tobias Ostermann, dipl. Pflegefachmann mit Berufsausübungsbewilligung im Kanton Aargau, geführt. Die Unterstützung beruht auf persönlicher Verantwortung, pflegefachlicher Einschätzung und klar vereinbarten Aufträgen.
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PflegeWacht richtet sich an Menschen, die zuhause leben, sowie an Angehörige, die bei Risiken, einem akuten pflegerischen Problem, einer zeitlich begrenzten Versorgungslücke oder einer komplexen Versorgungssituation Unterstützung benötigen. Welche Leistung passt, wird im ersten Gespräch gemeinsam geklärt.
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Ja. Häufig nehmen Angehörige den ersten Kontakt auf. Für eine pflegerische Einschätzung, Behandlung oder Weitergabe von Gesundheitsinformationen braucht es jedoch die Einwilligung der betroffenen Person oder eine entsprechend geklärte Vertretung. Selbstbestimmung, Datenschutz und Schweigepflicht bleiben gewahrt.
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Nein. PflegeWacht ist ein persönliches spezialisiertes Angebot und kein 24/7-Schichtbetrieb. Jede Anfrage wird fachlich geprüft und nur bei tatsächlicher Verfügbarkeit ausdrücklich angenommen. Es bestehen keine garantierten Erreichbarkeits-, Reaktions- oder Eintreffzeiten.
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PflegeWacht bietet fünf einzeln buchbare Leistungen: HomeCheck zur Vorsorge, Bereitschaft zur Vorbereitung wichtiger Informationen, Pflegenotfall und Akuteinsatz bei kurzfristigen Problemen, Versorgungsbrücke für planbare Lücken von 1 bis 3 Tagen sowie Care Navigation für komplexe Situationen mit mehreren Beteiligten.
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Der HomeCheck ist ein strukturierter Hausbesuch zur Einschätzung von Sicherheit, Mobilität, Medikamentenorganisation, Hilfsmitteln, bestehenden Versorgungsstrukturen und Notfallvorsorge. Sie erhalten eine kurze schriftliche Einschätzung und priorisierte nächste Schritte. Der HomeCheck kostet einmalig CHF 290 und ist keine Garantie für einen späteren Einsatz.
Er ist nicht für die Erstbeurteilung eines gerade erfolgten oder medizinisch noch ungeklärten Sturzes und nicht für eine akute gesundheitliche Verschlechterung vorgesehen.
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Bei der Bereitschaft werden wichtige Stamm-, Kontakt- und Versorgungsdaten sowie Warnzeichen und Rückfallebenen vorbereitet und regelmässig aktualisiert. Sie kostet CHF 90 pro Monat. Ein späterer Einsatz bleibt eine separate Leistung; bei einem tatsächlichen Akuteinsatz entfällt jedoch die Einsatzpauschale von CHF 30.
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Nein. Die Bereitschaft ist kein Pikettdienst und garantiert weder Erreichbarkeit noch Einsatzannahme, Reaktion oder Eintreffen zu einer bestimmten Zeit. Sie sorgt dafür, dass wichtige Informationen im Akutfall bereits vorliegen. Ob ein Einsatz möglich ist, wird bei jeder Anfrage neu geprüft.
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Ein Pflegenotfall ist eine kurzfristig entstandene pflegerische Versorgungslücke oder ein Problem mit einer bereits bestehenden pflegerischen Versorgung zuhause. PflegeWacht prüft telefonisch, ob ein Akuteinsatz fachlich geeignet und möglich ist.
Medizinisch unklare Situationen und akute gesundheitliche Verschlechterungen müssen zuerst ärztlich beziehungsweise über die zuständige Notfallstelle abgeklärt werden.
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Typische Situationen sind beispielsweise der kurzfristige Ausfall einer bestehenden pflegerischen Versorgung sowie Probleme mit einer bereits eingerichteten Katheter-, Stoma-, Wund-, Medikamenten-, Diabetes-, Dialyse- oder Hilfsmittelversorgung. Ob PflegeWacht fachlich und zeitlich geeignet ist, wird telefonisch geprüft.
Ein gerade erfolgter oder medizinisch noch ungeklärter Sturz sowie eine akute gesundheitliche Verschlechterung sind nicht für eine Erstbeurteilung durch PflegeWacht vorgesehen. Dafür ist zuerst eine ärztliche beziehungsweise notfallmedizinische Abklärung erforderlich.
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Akute Anliegen werden zuerst telefonisch eingeordnet. PflegeWacht prüft Warnzeichen, Zuständigkeit, Kompetenzrahmen und tatsächliche Verfügbarkeit. Ein Hausbesuch wird nur bei fachlicher Eignung und ausdrücklicher Annahme vereinbart. Eine garantierte Sofortverfügbarkeit oder feste Eintreffzeit besteht nicht.
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Die Versorgungsbrücke ist eine planbare pflegefachliche Übergangsversorgung für 1 bis 3 zusammenhängende Tage. Sie eignet sich beispielsweise nach Spital oder Reha, wenn die reguläre Spitex noch nicht starten kann. Pro Versorgungstag sind zwei vereinbarte Hausbesuche von jeweils bis zu 60 Minuten inklusive beider Anfahrten enthalten.
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Beim Akuteinsatz wird ein konkretes kurzfristiges pflegerisches Problem unmittelbar eingeschätzt und soweit möglich bearbeitet. Die Versorgungsbrücke deckt dagegen eine planbare Lücke von 1 bis 3 Tagen mit zwei vereinbarten Besuchen pro Tag ab. Ein Akuteinsatz wird nach Zeit, die Versorgungsbrücke zum festen Tagespreis abgerechnet.
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Ja. Bei einem konkreten akuten Problem kann ein Akuteinsatz geprüft werden. Besteht eine planbare Lücke bis zum Start der regulären Spitex, kann für 1 bis 3 Tage eine Versorgungsbrücke vereinbart werden. Bleibt die Situation danach komplex und koordinationsbedürftig, kann Care Navigation passend sein.
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Care Navigation ist eine persönliche medizinisch-pflegerische Fallbegleitung für komplexe Situationen, in denen mehrere Stellen beteiligt sind. PflegeWacht hilft, Informationen, Risiken, Prioritäten und nächste Schritte zu ordnen und Kontakte vorzubereiten oder nachzuverfolgen. Auftrag, Informationswege, Umfang, Honorar und Abrechnung werden nach persönlicher Bedarfsabklärung schriftlich vereinbart.
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Care Navigation ist keine ärztliche, rechtliche, treuhänderische oder behördliche Vertretung. PflegeWacht stellt keine Diagnosen, verändert keine Therapie eigenmächtig und ersetzt keine reguläre Spitex. Medizinische Entscheidungen bleiben bei den behandelnden ärztlichen Stellen.
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HomeCheck: CHF 290 einmalig. Bereitschaft: CHF 90 pro Monat. Akuteinsatz: CHF 175 pro Stunde von 07:00 bis 22:00 Uhr beziehungsweise CHF 195 pro Stunde von 22:00 bis 07:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, zuzüglich CHF 30 Einsatzpauschale. Versorgungsbrücke: CHF 350 pro Versorgungstag. Care Navigation: individuelle Offerte nach Bedarfsabklärung.
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Die erste Vor-Ort-Stunde wird vollständig verrechnet, danach im 15-Minuten-Takt. Hinzu kommt eine Einsatzpauschale von CHF 30; bei aktiver PflegeWacht Bereitschaft entfällt sie. Einsatzbezogene Dokumentation und telefonische Abstimmung werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Spezialmaterial und Drittleistungen werden separat ausgewiesen.
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Die Versorgungsbrücke kostet CHF 350 pro Versorgungstag, auch an Wochenenden, Sonntagen und Feiertagen. Enthalten sind zwei geplante Hausbesuche pro Tag von jeweils bis zu 60 Minuten sowie beide Anfahrten. Ein zusätzlicher Besuch wird als Akuteinsatz abgerechnet; Mehrzeit über 60 Minuten wird im 15-Minuten-Takt zum anwendbaren Stundenansatz berechnet.
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Nein. Die monatliche Bereitschaft von CHF 90 umfasst die Vorbereitung und Aktualisierung wichtiger Informationen und Abläufe. Ein tatsächlicher Akuteinsatz wird mit CHF 175 beziehungsweise CHF 195 pro Stunde abgerechnet. Der Vorteil bei aktiver Bereitschaft: Die Einsatzpauschale von CHF 30 entfällt.
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Wird innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem HomeCheck eine Care-Navigation-Begleitung vereinbart, werden einmalig CHF 100 auf die erste Care-Navigation-Rechnung angerechnet. Die Anrechnung gilt nicht für Bereitschaft, Akuteinsatz, Versorgungsbrücke oder Einsatzpauschalen.
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Spezialmaterial, Medikamente, Labor-, Hilfsmittel- und Drittleistungen sowie umfangreiche Berichte, Beschaffung oder Koordination ausserhalb des vereinbarten Auftrags werden nach vorheriger Vereinbarung oder transparent ausgewiesenem Aufwand separat verrechnet.
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Nein. PflegeWacht bietet bewusst, ausschliesslich private Selbstzahlerleistungen an und rechnet nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung ab. Auftrag, enthaltene Leistungen, mögliche Zusatzkosten und Abrechnungsweise werden transparent vereinbart.
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Planbare Termine können bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann der vereinbarte Aufwand verrechnet werden. Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Nein. PflegeWacht stellt keine ärztlichen Diagnosen und ersetzt weder Hausarzt noch Notarzt. PflegeWacht kann Situationen pflegefachlich einschätzen, beobachten, dokumentieren, geeignete Massnahmen im eigenen Kompetenzrahmen durchführen und bei Bedarf die zuständige Stelle einbeziehen.
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Nein. PflegeWacht verschreibt keine Medikamente und verändert keine Therapie eigenmächtig. Unterlagen, Medikamentenlisten und tatsächliche Einnahme können im pflegerischen Rahmen abgeglichen werden. Offene Fragen oder Auffälligkeiten werden mit der zuständigen ärztlichen Stelle oder Apotheke geklärt.
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Ja, solche Probleme gehören zu den typischen Situationen, bei denen ein Akuteinsatz oder - bei einer geplanten vorübergehenden Lücke - eine Versorgungsbrücke sinnvoll sein kann. Voraussetzung sind ein fachlich vertretbarer Auftrag, erforderliche ärztliche Anordnungen und vorhandenes oder beschaffbares Material.
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Ja. Wenn es für den Auftrag sinnvoll ist und die erforderliche Einwilligung vorliegt, kann PflegeWacht mit Hausarzt, Fachärzten, Klinik, Spitex, Apotheke, Therapien oder weiteren Beteiligten Informationen klären, Beobachtungen weitergeben und eine geordnete Übergabe vorbereiten.
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Ja, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist oder eine geklärte Vertretung vorliegt. Welche Angehörigen welche Informationen erhalten und über welche Wege Rückmeldungen erfolgen, wird ausdrücklich vereinbart. Datenschutz und Schweigepflicht gelten jederzeit.
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Bei Hinweisen auf eine mögliche lebensbedrohliche Situation wird unverzüglich die geeignete Rettungskette aktiviert. PflegeWacht leistet im eigenen Kompetenzrahmen Erste Hilfe, übermittelt relevante Beobachtungen und unterstützt eine geordnete Übergabe an den Rettungsdienst oder die zuständige medizinische Stelle.
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PflegeWacht arbeitet mit mobiler pflegerischer Ausrüstung, diagnostischen Hilfsmitteln im pflegerischen Rahmen, AED, Material für typische Versorgungssituationen sowie technischer Unterstützung wie mobiler Stromversorgung und Kühlmöglichkeit. Welche Mittel eingesetzt werden, richtet sich nach Auftrag, Sicherheit und konkreter Situation.
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Die mobile Notstromreserve kann ausgewählte medizinische Kleingeräte bei einem Stromausfall oder technischen Problem zeitlich begrenzt weiter versorgen. Die mögliche Laufzeit hängt vom konkreten Gerät, seiner Leistungsaufnahme und den Einsatzbedingungen ab.
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Nein. Die mobile Stromversorgung ist eine kurzfristige Überbrückung und keine dauerhafte Notstromlösung für zuhause. Sie schafft Zeit, damit eine definitive technische oder organisatorische Lösung eingerichtet werden kann.
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Sie schildern telefonisch, was zuhause gerade fehlt oder unklar ist. PflegeWacht prüft Dringlichkeit, Warnzeichen, Zuständigkeit, Kompetenzrahmen und tatsächliche Verfügbarkeit. Danach wird ein Akuteinsatz, eine planbare Leistung oder die passende andere zuständige Stelle klar benannt. Akute Anliegen bitte immer telefonisch mitteilen.
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Bitte übermitteln Sie keine lebensbedrohlichen Notfälle und keine unnötig detaillierten Gesundheitsdaten über das Kontaktformular. Bei möglicher Lebensgefahr wählen Sie sofort 144. Für akute pflegerische Anliegen ist der telefonische Kontakt über 079 838 44 44 der richtige Weg.